Was bietet eine Fahrradversicherung?

Wer sich ein teures Fahrrad anschafft, der möchte dies auch möglichst lange behalten. Passendes Schutz bieten eine Diebstahlversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung.

Was ist versichert?

Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne Hilfsmotor. Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie:

Anhänger - Beleuchtung - Fahrradkompass - Fahrradkorb - Fahrradschloss - Fahrradtasche - Fahrradwimpel - Helm - Hygieneartikel - Isomatte - Kartenhalter - Kartenmaterial - Kilometerzähler - Kindersitz - Kleidung - Klingel - Kochgeschirr - Luftmatratze - Luftpumpe - Reflektor - Regenschutzplane - Sattelkissen - Schloss - Schlafsack - Schleppstange - Spiegel - Steckschutzblech - Tachometer (keine Multifunktionsgeräte) - Trinkflasche - Werkzeug/ Flickzeug - Werkzeugtasche - Zelt


Versicherungsschutz besteht für:​


  • Diebstahl, Teilediebstahl
  • Einbruchdiebstahl, Raub
  • Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
  • Vandalismus
  • Beschädigung durch Unfall
  • Brand
  • Fallschäden
  • Sturzschäden
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten.

Was ist nicht versichert?

Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Dazu gehören z. B.:


  • Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Verkäufers fallen,
  • Schäden durch Rost oder Oxidation,
  • Schäden, die bei der Teilnahme an Sport- veranstaltungen oder Wettkämpfen entstehen.
  • Die Schadenzahlungen beschränken sich auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.

Laut GDV zahlen Versicherer etwa 100 Millionen Euro pro Jahr für gestohlene Fahrräder. Die Anzahl der gemeldeten Diebstähle ist rückläufig, dafür liegen bei den Dieben teure Räder im Trend.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Es können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden. Sonst müsste die Versicherung einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb wurden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden:


  • aus vorsätzlicher Handlung,
  • an gewerblich genutzten Fahrrädern,
  • die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen,
  • durch Kernenergie, Erdbeben, etc.

Wo bin ich versichert?

Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung gilt weltweit. Wenn dir z. B. während eines Auslandsaufenthaltes (z. B. Urlaub) das Fahrrad gestohlen wird, bist du auch geschützt.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Du musst alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

  • Die Versicherungsbeiträge musst du rechtzeitig und vollständig bezahlen.

  • Im Versicherungsfall musst du vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.

  • Du musst die Kosten des Schadens gering halten.

  • Wenn sich deine vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, musst du diese melden, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.

Wann und wie zahle ich?

Den ersten oder den einmaligen Beitrag musst du spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann du die weiteren Beiträge zahlen musst, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dir kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Du kannst den Beitrag überweisen oder den Versicherer ermächtigen, den Beitrag von deinem Konto einzuziehen.

Wann beginnt und wann endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass du den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt hast. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat dein Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: du oder der Versicherer haben den Vertrag gekündigt.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Du oder der Versicherer können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen. Du oder der Versicherer können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Was beinhaltet der Fahrrad-Schutzbrief?

  • 24-Stunden-Service-Hotline

  • Pannenhilfe direkt vor Ort

  • Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist

  • Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn

  • Bergung

  • Leih-/Mietfahrrad

  • Fahrrad-Rücktransport

  • Übernachtung im Notfall

  • Werkstattvermittlung

  • Notfall-Bargeld

Du hast Fragen? Wir sind für Dich da.

Als freier Versicherungsmakler helfen wir dir, die passende Absicherung zu finden und deine Fragen zu beantworten.

Chatte mit uns

WhatsApp mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Schreibe uns

Wir melden uns umgehend
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ruf uns an

Montag-Freitag 8–20 Uhr