Wer Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der gutachterlich ermittelte Pflegegrad bestimmt den Umfang der Beeinträchtigungen und danach berechnet sich die Höhe der Leistung. Wie genau das funktioniert, erfährst du hier.