Invalide nach Unfall - Was tun, um abgesichert zu sein?

Solange kleine Ungeschicklichkeiten beim Putzen oder Renovieren und unaufmerksames Verhalten im Haushalt niemanden verletzen oder Schaden verursachen, können wir darüber lachen. Aber was tun, wenn es ernst wird?


Denn nach den jüngsten vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2015 kamen 9815 Menschen bei Unfällen in der Wohnung oder im Haus ums Leben – Tendenz steigend. Doch auch wenn es nicht ans Leben geht, sondern “nur” an die Gesundheit, ist das übel. Ist eine Invaliditätsabsicherung Pflicht?

Schlechte Angewohnheiten

Ein Fallbeispiel. Ein Katzenbesitzer aus Aachen setzte sich nach der Dusche gewohnheitsgemäß unbekleidet auf seinen Hometrainer. Kater Hugo sah dem Treiben eine Weile zu und ging plötzlich in Lauerstellung. Der Stubentiger hat sich in ein Ding verbissen, das er offensichtlich für rumbaumelnde Beute hielt. Der Überfallene befreite sich unter starken Schmerzen und verständigte sofort den Notarzt. Am Ende ging alles gut aus. Es gibt zwar Schritte, die jedermann unternehmen kann, um sein Zuhause sicher zu gestalten. Gegen Kurioses hilft nicht viel. Oder zählt das nicht als Unfall?

Plötzlich: Ist der Unfall

Ein Unfall per Definition des Wirtschaftslexikons liegt erst vor, “wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen Schaden der Gesundheit betreffend erleidet.” In der privaten Unfallversicherung bezieht sich der Begriff nur auf die Gesundheitsschädigung der versicherten Person. Der Unfallbegriff beinhaltet vier Merkmale:


  • plötzlich
  • von außen
  • unfreiwillig
  • gesundheitsschädigend


Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der Bedingungen einer Unfallversicherung vor. Glück gehabt, Hugo. Das Herrchen war versichert. Aber was wäre, wenn die Situation eskaliert und Hugos Besitzer zum Invaliden geworden wäre?

Danach ist viel zu spät

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Die Absicherung dieser Invalidität ist die Basis jeder privaten Unfallversicherung. Die Entschädigung für eine erlittene Invalidität richtet sich nach dem Grad derselbigen und der vorher vereinbarten Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird dabei entsprechend einer vereinbarten Gliedertaxe berechnet.

Kapital als Stütze, nicht als Krücke

Nach einer schicksalshaften Wendung ist zunächst ein Auffangpolster im Sinne eines einmaligen Kapitalbedarf nötig. Dieser setzt sich zusammen aus Kosten wie Haus- oder Wohnungsumbau, Kfz-Umbaukosten, Kosten für Rehabilitation und weiteren Pflegemaßnahmen. Ebenfalls gibt es einen laufenden Kapitalbedarf, zum Beispiel für den Lebensunterhalt, die Miete, eine Hypothek oder ein Darlehen. Diesen Kapitalbedarf mit einer einmaligen Invaliditätsentschädigung abzudecken, wird im aktuellen Niedrigzinsumfeld immer schwieriger. Hat der Kunde zum Beispiel das zehnfache Jahreseinkommen versichert und legt diese Summe zu null Prozent Zins an, reicht das Kapital auch nur 10 Jahre.

Die Höhe der Leistung

Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt von der Art der Invalidität ab:

Grundinvalidität: mindestens 3 – 5-faches Jahreseinkommen
Vollinvalidität: mindestens 10-faches Jahreseinkommen

Es handelt sich hierbei lediglich um eine Grundgerüst, da die Höhe der Invaliditätsabsicherung von mehreren Faktoren der versicherten Person abhängig ist:


  • Alter
  • Lebensstandard
  • Familienverhältnisse


Außerdem ist die Invaliditätsleistung tarifbedingt maximiert. Die Mehrzahl der Versicherer begrenzen die Höhe der Entschädigung im Bereich der Vollinvalidität bei 750.000,00 Euro.

Leistungen der gesetzlichen Versicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit und auf dem Weg zurück nach Hause. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn der Arbeitnehmer nicht den direkten Arbeitsweg benutzt. Außerdem hat der Arbeitnehmer in den allermeisten Fällen während der Pausenzeiten keinen Versicherungsschutz. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift auch nicht in jedem Fall. Ist ein Kunde laut privater Unfallversicherung Invalide, hat er nicht automatisch das Recht eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu beziehen.

Pflicht!

Eine private Unfallversicherung und damit eine Absicherung für den Invaliditätsfall bietet die finanzielle Absicherung von Unfallfolgen. Vor allem ist die private Unfallversicherung für Kinder, Jugendliche und Arbeitnehmer empfehlenswert, da der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zeitlich eingeschränkt ist. Für Selbstständige, Freiberufler und Hausfrauen ist die private Unfallversicherung unerlässlich, da keine gesetzliche Unfallversicherung besteht.

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