Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - das solltest du wissen

Wer durch Unfall oder Krankheit die Dinge des alltäglichen Lebens nicht mehr bewältigen kann, braucht eine Person des Vertrauens, die stellvertretend für einen handeln, entscheiden und Verträge managen kann.


Per Vorsorgevollmacht ist das möglich. Mit einer Patientenverfügung lässt sich zudem festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn man das selbst nicht mehr entscheiden kann. Die wichtigsten Informationen zu beiden Themen findest du hier.

Für alle wichtigen Entscheidungen im Leben gilt: Du musst selbst dafür (Vor)sorge treffen. Auch wenn du gerade nicht daran denkst, kannst du durch einen Unfall oder eine Krankheit unmittelbar in eine Situation geraten, in der du von anderen abhängig bist. Du brauchst dann jemanden, der in deinem Auftrag mit Ärzten spricht oder mit Versicherungen, der Bank oder dem Vermieter verhandeln kann. Beachte dabei, dass dein Ehepartner oder deine Kinder nicht automatisch deine gesetzlichen Vertreter sind. Erst wenn du diese als Bevollmächtigte benannt hast, dürfen sie auch für dich handeln und entscheiden.

Vorsorgevollmacht: Wähle deinen gesetzlichen Vertreter

Wenn du mit einer Vorsorgevollmacht einen rechtlichen Vertreter benennst, regelst du selbst, wer für dich handeln darf, falls dir das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und kannst du wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, setzt das für dich zuständige Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer für dich ein.


Dieser kann zwar aus deinem Familienkreis kommen, muss es aber auch nicht. Selbst ein für dich völlig Fremder kann vom Amtsgericht als dein rechtlicher Betreuer eingesetzt werden – und möglicherweise bleibt dieser das dann über viele Jahre lang.


Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragst du eine (oder mehrere) dir nahestehende Person, der du vertraust, stellvertretend für dich zu handeln. Diese darf dann entweder umfassend oder in von dir festgelegten Bereichen in deinem Namen entscheiden. Dazu zählt auch, Verträge abzuschließen bzw. zu beenden. Diese Vollmacht gilt aber nur, wenn du die Dinge des Alltags nicht mehr selbst bewältigen kannst. Gut zu wissen: Du kannst eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit wieder inhaltlich und auch personell verändern.

Das regelt eine Vorsorgevollmacht

Jede oder jeder, der oder dem du eine Vorsorgevollmacht erteilt hast, darf in deinem Namen für dich handeln. Das gilt für den Fall, dass du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr geschäftsfähig bist.


Eine von dir erteilte Vorsorgevollmacht kann sich auf deine finanziellen Angelegenheiten (zu beachten ist dabei, dass viele Banken eigene Konto- bzw. Depotvollmachten verlangen), auf Verträge oder auch einen möglichen Einzug in ein Pflegeheim beziehen. Du solltest daher dem von dir Bevollmächtigten in jedem Fall auch das Recht einräumen, dass er für dich über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf.


In einer Vorsorgevollmacht kannst du auch persönliche Wünsche formulieren – etwa wer sich um deine Haustiere oder deinen Garten kümmern soll. Entscheide also in Ruhe und nicht leichtfertig, wem du eine Vorsorgevollmacht erteilst. Denn der von dir Bevollmächtigte unterliegt anders als der vom Amtsgericht eingesetzte Betreuer keiner gerichtlichen Kontrolle.

Wem solltest du eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Wenn du dich entscheidest jemandem eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, solltest du dich vorher mit der Person, die du wählst, darüber einig sein. Denn niemand ist dazu verpflichtet, eine Vollmachtstätigkeit gegen seinen Willen zu übernehmen. Auch nicht der Ehepartner oder die Kinder.


Es empfiehlt sich daher, die gewählte Person die Vorsorgevollmacht ebenfalls unterschreiben zu lassen. So stellst du sicher, dass sie tatsächlich auch dazu bereit ist, ihre rechtliche Vertretung zu werden. Du kannst auch mehrere Personen benennen. Dann ist aber wichtig, dass du genau festlegst ob jede Person allein oder ob alle nur gemeinsam handeln können. Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ist nur wirksam, solange sie der Bevollmächtigte im Original in den Händen hält und bei Bedarf auch vorlegen kann.

Eine Vorsorgevollmacht erstellen

Eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als PDF zum kostenlosen Download bereit. Eine Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht und den dazugehörigen Formularen lässt sich ebenfalls über die Seite des BMJV als PDF herunterladen.

Patientenverfügung: Für den Fall der Fälle

Per Definition sichert eine Patientenverfügung (§ 1901a ff. BGB) den eigenen Willen bezüglich medizinischer Versorgung ab. Damit wird es deinen Angehörigen leichter gemacht, Entscheidungen in deinem Sinne zu treffen. Solltest du dich dafür entscheiden, eine Patientenverfügung aufzusetzen, sprich aber zunächst mit deinem Arzt. Da es um medizinische Entscheidungen geht, für die eine Fachkraft, die sich damit auskennt, in jedem Fall zu Rate gezogen werden sollte.

Das solltest du wissen

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung nimmst du deinen Angehörigen wichtige Entscheidungen ab. Eine Patientenverfügung kann jede und jeder geschäftsfähige Volljährige verfassen und jederzeit formlos – auch mündlich – widerrufen.


Eine Patientenverfügung muss immer in schriftlicher Form vorliegen. Zudem muss sie am Ende eigenhändig von dir unterschrieben sein. Du solltest die Patientenverfügung auch regelmäßig daraufhin überprüfen, ob diese noch deine aktuellen Wünsche und Vorstellungen wiedergibt. Deine Änderungen solltest du jeweils mit dem aktuellen Datum unterschreiben.


Bedenke auch: Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Fall des Falles auch gefunden wird. Daher solltest du am besten immer einen Hinweis bei dir tragen, wer im Notfall benachrichtigt werden soll. Die bevollmächtigte Person sollte dann wissen, wo das Original aufbewahrt wird. Außerdem kannst du auch eine weitere Ausfertigung der Patientenverfügung bei einer Person deines Vertrauens hinterlegen.

Lege fest, was in einer Patientenverfügung stehen soll

Wenn du durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall nicht mehr selbst entscheiden kannst, wie du ärztlich und pflegerisch behandelt werden möchtest, lege das in einer Patientenverfügung in guten Zeiten vorher fest.


Die Patientenversorgung muss nicht im Zusammenhang mit einer bestimmten Erkrankung stehen. Der behandelnde Arzt ist dazu verpflichtet, alles zu unternehmen, um dein Leben zu erhalten. Liegt eine Patientenverfügung vor, sind sowohl Arzt wie auch Betreuer oder bevollmächtigte Person verpflichtet, sich an deinen dort niedergeschriebenen Patientenwillen zu halten – natürlich nur sofern dieser nicht sitten- oder gesetzeswidrig ist.


In der Patientenverfügung sollten konkrete Krankheitssituationen wie lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung festgelegt werden.


Wie auch bei der Vorsorgevollmacht solltest du dir Zeit für deine Entscheidung nehmen, bevor du eine Patientenvollmacht ausstellen. Du solltest immer auch vorher mit deinem Arzt und deinen Angehörigen oder Freunden sprechen. Bestimme jemanden, der dafür sorgt, dass die Anweisungen in deiner Patientenverfügung umgesetzt werden. Schreibe deinen Willen ausführlich auf. Hilfreich sind Textbausteine, beispielsweise aus der Broschüre „Patientenrechte“ vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Lasse deine Unterschrift unter deiner Patientenverfügung von einem Zeugen bestätigen.


Eine Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer stellt sicher, dass deine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und auch eine Betreuungsverfügung gefunden werden, wenn die Bevollmächtigten eventuell nicht direkt erreichbar sind, Gerichte oder Ärzte aber für ihr Tun diese Information benötigen.

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