Bereits bei der Bilanzpressekonferenz vor wenigen Wochen stellte Vorstandsmitglied Martin Gräfer unter Beweis, wie viel Spaß ein Elektroroller machen kann. Mit der Entscheidung des Bundesrats vom 17. Mai steht nun auch dem Elektroroller im Straßenverkehr nichts mehr im Wege. Die Länder gaben ihre Zustimmung zur entsprechenden Regierungsverordnung, wenn auch nur unter Auflagen.
Länder fordern Anpassungen für Elektroroller
Erstens: Nur Personen ab 14 Jahren dürfen die neuen Verkehrsmittel fahren. Zweitens: Anders als zunächst vorgesehen, dürfen die Roller nicht auf Gehwegen fahren. Sondern nur auf dem Fahrradweg. Davon erhoffen sich die Länder mehr Sicherheit für die Nutzung im Straßenverkehr. Da Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer laut Medienberichten noch im Sommer eine Zulassung der Roller anstrebt, ist eine finale Freigabe innerhalb der kommenden Woche wahrscheinlich. Ein begrüßenswerter Schritt, wie Vorstandsmitglied Martin Gräfer erklärt: „Als Verfechter umweltfreundlicher Mobilitätslösungen, die zugleich den heutigen hohen Flexibilitätsanforderungen genügen, haben wir uns von der ersten Stunde an eindeutig positioniert: In der E-Mobilität liegt die Zukunft. Mit dem Start unserer neuen E-Scooter-Versicherung unterstreichen wir abermals unsere Vorreiterrolle.“
Versicherungsschutz mit Höchstgeschwindigkeit
Ab sofort können Elektroroller-Besitzer bei uns ihre zweirädrigen Vehikel versichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, sichert Fahrer bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Und das zu den aktuell preisgünstigsten Konditionen am Markt. Dabei erfolgt der Abschluss in Höchstgeschwindigkeit: Wer bis 12 Uhr werktags seine Police abschließt, erhält garantiert die vorgeschriebene Versicherungsplakette am nächsten Werktag. Optional bieten wir auch eine Teilkaskoversicherung für die Elektroroller an, die den Diebstahl von Fahrzeugteilen absichert.