Fragen & Antworten

Allgemeine Fragen

Als Versicherungsmakler arbeite ich unabhängig von Produktgebern bzw. Versicherungen und agiere stets im Interesse meiner Mandanten. Um diese Unabhängigkeit von Gesellschaften und Provisionen zu wahren und Interessenskonflikte zu vermeiden, erhebe ich von meinen Mandanten eine jährliche Servicegebühr. Die Gebühr dient aber auch der Sicherstellung umfänglicher Serviceleistungen.

Die wichtigste Versicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Die Höhe einer möglichen Schadensersatzforderung ist kaum kalkulierbar. Fehlen dir die finanziellen Mittel, um diese zu begleichen, kann das ohne Versicherung zur Privatinsolvenz führen. Die Privathaftpflicht gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen.


Die Krankenversicherung gehört ebenfalls zu den wichtigsten Versicherungen. Sie ist seit dem 01.01.2009 in Deutschland Pflicht für alle Personen.

Der Versicherungsmakler:

Interessen

Vertritt gemäß § 34 d Abs. 1 GewO die Interessen seiner Mandanten und ist unabhängig von Gesellschaften.

Vertragslaufzeiten

Vermittelt seinen Mandanten i. d. R. Ein-Jahres- oder täglich kündbare Verträge, um diese bei Bedarf kurzfristig wechseln zu können.

Kundenbedarf

Analysiert den tatsächlichen Kundenbedarf und sondiert den Versicherungsmarkt nach passenden Tarifen.

Hilfestellung

Meldet Schäden des Mandanten an das jeweilige Versicherungsunternehmen und steht diesem bis zum Abschluss der Schadenregulierung zur Seite.

Der Versicherungsvertreter:

Interessen

Ist gemäß § 34 d Abs. 4 GewO verpflichtet, die Interessen seiner Versicherungsgesellschaft zu vertreten.

Vertragslaufzeiten

Bietet seinen Kunden meist nur Verträge mit Laufzeiten von mehreren Jahren, um die diese zu binden (Stornoverhütungsmaßnahme).

Vertriebsvorgaben

Muss i. d. R. eine festgelegte Anzahl bestimmter Versicherungen vermitteln und jährliche Vertriebsvorgaben (Ziele) erfüllen.

Bonifikation

Erhält oftmals eine finanzielle Entlohnung, wenn Schadenaufwendungen eine bestimmte Summe nicht überschreiten.

Fazit:

Ein Versicherungsvertreter darf ausschließlich die Tarife seiner Gesellschaft anbieten, egal, ob sie für den Kunden passen oder nicht. Wer gesetzlich die Interessen eines Versicherungsunternehmens vertreten muss, kann gleichzeitig nicht der Interessenvertreter des Kunden sein.

Ein Versicherungsmakler ist wegen seiner Unabhängigkeit der natürliche Partner und treuhänderischer Sachwalter seiner Kunden und kann für Falschberatungen haftbar gemacht werden. Er findet sich in einer vergleichbaren Situation wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Im Vermittlerregister findest du unter „Tätigkeitsart“ den Hinweis, ob es sich um einen Vertreter oder um einen Makler handelt.

Kfz-Versicherung

Du kannst deine Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens kündigen. Der Vertrag wird zu dem Zeitpunkt beendet, an dem die Erhöhung wirksam wird.

Nein. Das übernimmt deine neue Versicherungsgesellschaft. Sie übermittelt eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an die Zulassungsstelle.

Du kannst deine Autoversicherung zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei den meisten Gesellschaften endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, sodass du im Normalfall bis zum 30. November kündigen musst.


Sonderkündigungsrecht:


  • Du schaffst dir ein neues Fahrzeug an.
  • Dein Versicherer erhöht den Beitrag. Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat ab Erhalt der Beitragserhöhung.
  • Auch nach einem Schaden kannst du deinen Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist von einem Monat beginnt nach Schadenzahlung oder Ablehnung des Schadens.

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die das versicherte Fahrzeug anderen zufügt.

Ja, auch mit einem negativen SCHUFA-Eintrag kannst du ein Auto auf dich anmelden. Die Voraussetzung dafür ist, dass du bei der Zulassungsstelle den Nachweis über eine Kfz-Haftpflicht vorlegst. Die entsprechende Versicherung und eVB-Nummer bekommst du von mir.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche Autoversicherung die günstigsten Konditionen bietet, hängt von vielen Faktoren ab. Gerne erstelle ich dir ein passendes Angebot.

Leistung

Teilkasko

Vollkasko

Diebstahl

Wildschäden

Glasschäden

Elementar­schäden

Brand, Explosion, Kurzschluss

Selbstver­ursachte Schäden

Unfallflucht

Vandalismus

GAP-Deckung

je Tarif

Rabattschutz

je Tarif

Grobe Fahr­lässigkeit

je Tarif

je Tarif

Marderbiss und Folge­schäden

je Tarif

je Tarif

Erweiterte Elementar­schäden

je Tarif

je Tarif

Erweiterte Tierschäden

je Tarif

je Tarif

Privathaftpflichtversicherung

Wenn du einer anderen Person einen Schaden zufügst, bist du nach §823 BGB verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Beispiel: Du fährst mit dem Fahrrad auf der falschen Seite des Radweges und stößt mit einem anderen Radfahrer zusammen.


Dieser erleidet neben den Schäden am Fahrrad (Sachschäden) auch Knochenbrüche und Prellungen (Personenschäden). Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit kommt es zu Verdienstausfällen (Vermögensschäden). Deine Privathaftpflicht übernimmt diese Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


Die Höhe einer möglichen Schadensersatzforderung ist kaum kalkulierbar. Fehlen dir die finanziellen Mittel, um diese zu begleichen, kann das ohne Versicherung zur Privatinsolvenz führen. Die Privathaftpflicht gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung erstattet die Kosten für Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugenauslagen, gerichtliche Sachverständigenkosten, Dolmetscherkosten und notwendige Vorschüsse. Sie erstattet aber auch die Kosten der Gegenseite soweit Erstattungspflicht besteht.

Du findest die Antwort auf deine Frage nicht?

Ronny Meßmann, Versicherungskaufmann und Versicherungsmakler

Telefon (03381) 212 487