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Hundehaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht: „Der will doch nur spielen!“

Tierhalterhaftpflicht: „Der will doch nur spielen!“

Aus juristischer Sicht ist der Fall eigentlich ganz einfach: Der Hundehalter haftet, wenn sein Hund einen Schaden anrichtet. Egal wer den Schaden verschuldet. Und dennoch sind Millionen Hunde in Deutschland nicht versichert. „Der tut nichts!“
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