Aus juristischer Sicht ist der Fall eigentlich ganz einfach: Der Hundehalter haftet, wenn sein Hund einen Schaden anrichtet. Egal wer den Schaden verschuldet. Und dennoch sind Millionen Hunde in Deutschland nicht versichert. „Der tut nichts!“
Jeder Hundehalter haftet für Schäden, die sein Tier verursacht – selbst dann, wenn ihn selbst keine Schuld trifft. Die Hundehalterhaftpflicht schützt Hundebesitzer vor Schadensersatzansprüchen.