Dashcams und Datenschutz: Darf man das?

Im Ausland sind Dashcams bereits feste Helfer im Straßenverkehr. Sie helfen bei der Rekonstruktion von Unfällen, einige Versicherer belohnen ihre Kunden sogar, wenn sie eine Dashcam nutzen. Nun folgt die Bayerische diesem Beispiel und kooperiert mit Dashcam-Hersteller Nextbase. Dieses Engagement fand seinen Weg bereits in die aktuelle Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks.

Probleme mit dem Datenschutz

Wie umstritten Dashcams in Deutschland sind, zeigt etwa ein Fall aus dem vergangenen Juni. Zwei Frauen verunglückten tödlich, schuld daran war ein anderer Autofahrer, wie eine Dashcam-Aufnahme bewies. Dem Focus zufolge akzeptierte der Versicherer die Aufnahme nicht, weil sie gegen das Datenschutzrecht verstieß. Der Jurist und Datenschutzprofi Bartlomiej Zornik von der Kanzlei van Velzen erklärt: „Zwar ist die Nutzung einer Dashcam nicht grundsätzlich verboten, doch der Umfang der Aufzeichnung ist eingeschränkt. Das dauerhafte Aufzeichnen und Speichern des Verkehrsgeschehens sind nicht erlaubt. Denn hier werden Daten ohne bestimmten Anlass gespeichert.“

“Wir wollen die Daten nicht haben”

Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Bayerischen, betont, dass der Kunde seine Daten bei der Bayerischen nie unaufgefordert weitergibt. „Wir wollen die Daten nicht haben. Die sind nicht für uns, die sind nur im Schadenfall für gerichtliche Auseinandersetzungen gedacht.“ Das ist erst seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 2018 möglich. „Der BGH hat entschieden, dass Dashcam-Aufzeichnungen als Beweis zulässig sind (vgl. Az. VI ZR 233/17)“, erklärt der Jurist Zornik. „Versicherungsgesellschaften in Deutschland müssen nach aktueller Rechtsprechung Dashcam-Aufzeichnungen als Nachweis anerkennen.“

Der Loop ist erlaubt

Der Dashcam-Hersteller Nextbase geht hierbei völlig datenschutzkonform vor. Seine Produkte erlauben es dem Kunden, eine Loop-Aufnahme festzulegen. „Maximum Loop“ überschreibt alle Aufnahmen, sobald die SD-Speicherkarte der Dashcam voll ist. „Minimum Loop“ wiederum nimmt vier Loop-Aufnahmen auf und löscht den Rest. Kunden können zwischen einer Loop-Länge von einer, zwei oder drei Minuten wählen. Bei einem Unfall speichert die Dashcam alle relevanten Aufnahmen mittels eines G-Sensors (ein Aufprall- und Bewegungssensor). Andernfalls kann der Kunde die Aufnahme auch manuell durch eine Datensicherungstaste speichern. Diese bleiben dann von der Löschung ausgeschlossen. „Wer die Dashcam zwar dauerhaft mitlaufen lässt, das Videomaterial nach einer gewissen Zeitspanne automatisch überschreiben lässt oder löscht, wird nach aktueller Rechtsprechung keinen Verstoß begehen“, sagt der Jurist Bartlomiej Zornik dazu.

Bis zu 15 Prozent für Dashcam-Kunden

Kunden, die eine Dashcam besitzen, zahlen bis zu 15 Prozent weniger auf den Jahresbetrag der Autoversicherung der Bayerischen. Das Angebot gilt für Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung. Außerdem gibt es für Kunden bis zu fünf Prozent Rabatt auf Dashcams vom Kooperationspartner Nextbase.


Ein paar weitere Vorteile im Überblick:


  • Freie Werkstattwahl im Schadenfall
  • Ein Parkschaden pro Jahr ist automatisch abgedeckt
  • Rabatt auf die Versicherungsprämie bei Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining
  • Bei Bedarf können Kunden einen Rabattschutz in Vollkasko und Haftpflicht wählen
  • Schadenfreiheitsklasse bis SF 50
  • Optionale Best-Leistungs-Garantie

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