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Praxisinhaber müssen nach Cyberangriff Selbstanzeige stellen | Gesundheitsdaten sollen besser geschützt werden

Praxisinhaber müssen nach Cyberangriff Selbstanzeige stellen – Gesundheitsdaten sollen besser geschützt werden

Über die Cyberversicherung sind Bußgelder zwar nicht versichert, aber wenn eine Cyberversicherung nachgewiesen werden kann, hat dies Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes. Die Cyberversicherung wird als positive Gegenmaßnahme angerechnet und dadurch wird die Höhe des Bußgeldes verringert.
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